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    Allgemeines

  1. Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern. ( Verordnung es BMUK vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, §1, Abs. 1).


  2. Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Auch das Grüßen ist ein Akt der Höflichkeit (VO, § 1, Abs. 2).


  3. Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule, einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, schonend zu behandeln (VO, § 4, Abs. 3).


  4. Beschädigungen an Anlagen und Einrichtungen sind unverzüglich (entweder direkt oder über Schulwart bzw. Klassenvorstand oder Fachlehrer) der Direktion zur Kenntnis zu bringen.


  5. Wer Beschädigungen an Anlagen, Einrichtungen oder Arbeitsmittel mutwillig verursacht, hat den entsprechenden Schadenersatz zu leisten.


  6. Fundgegenstände sind unverzüglich dem Eigentümer zu übergeben oder - wenn dies nicht möglich ist - in der Direktion zu hinterlegen.


  7. Bei Verlust von Schulsachen, Kleidungsstücken oder Geld ist in der Direktion Meldung zu erstatten.


  8. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht in die Schule mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben (VO, § 4, Abs. 4).


  9. Die Schüler ( Hauptschüler und Schüler der Polytechnischen Schule gleichermaßen) haben auf Beanstandungen und Zurechtweisungen seitens der Lehrer, und zwar aller Lehrer im Hause, entsprechend positiv zu reagieren.


  10. Das Sitzen auf den Steinböden und Heizkörpern ist verboten.


  11. Alle Räumlichkeiten des Schulgebäudes dürfen nur mit den Hausschuhen betreten werden.


  12. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind verboten. Da Kaugummireste schwer entfernbar sind, ist das Kauen von Kaugummi überall im Hause verboten (VO, § 9, Abs. 1, 2).


  13. Für das äußere Bild einer Schule ist die Sauberkeit unerlässlich. Daher werden die Schüler von der Direktion und den Lehrern auch dazu veranlasst, die herumliegenden Abfälle und Gegenstände im Schulgebäude und Schulareal einzusammeln und entsprechend zu entsorgen.


  14. Es ist den Schülern der Hauptschule und der Polytechnischen Schule nicht erlaubt, im Gebäude der Hauptschule und bei Schulveranstalungen ein Handy zu benützen! (Einstimmiger Beschluss des Schulforums vom 23.10.1998!)


  15. Vor dem Unterricht

  16. Bis zum Einlass in die Klassen ( 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) verhalten sich die schon früher eingetroffenen Schüler ruhig in der Garderobe. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht der Lehrer beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.


  17. In der Garderobe haben die Klassen und jeder Schüler die zugewiesenen Plätze einzunehmen und in Ordnung zu halten.


  18. An Kleidungsstücken und Schulsachen anderer Schüler hat sich selbstverständlich niemand zu schaffen zu machen.


  19. Für die Zeit vor dem Einlass in die Klassen ist der Aufenthalt auch unmittelbar vor der Schule und im Schulhof gestattet.


  20. Fußgänger und Radfahrer haben es so einzurichten, dass sie frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn beim Schulgebäude ankommen.


  21. Während der Unterrichtszeit

  22. Während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) darf der Schüler das Schulgebäude nur mit Genehmigung des aufsichtsführenden Lehrers oder des Schulleiters verlassen (VO, § 2, Abs. 4).


  23. In Lochstunden des PL haben sich die betreffenden Schüler nur in der Aula aufzuhalten und sich sehr ruhig zu verhalten; dasselbe gilt für Schüler, die schon früher Unterrichtsschluss und erst später die Möglichkeit zur Heimfahrt haben. Ein Verlassen des Schulgebäudes in unterrichtsfreien Stunden ist nur aufgrund einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten möglich.


  24. Sollen Unterrichtsstunden im Musik-, Physik- oder Zeichensaal bzw. in den Werkräumen, der Schulküche und in anderen Sonderräumen stattfinden, haben die Schüler der betreffenden Klasse in der Klasse zu warten, bis der unterrichtsführende Lehrer sie abholt. Leistungsgruppenschüler gehen nach dem Ende der Pause ohne Lehrer in jenen Raum, in dem der Leistungsgruppenunterricht stattfindet.


  25. Die Unterrichtsstunde beendet grundsätzlich der Lehrer und nicht das Gongzeichen.


  26. In den Pausen

  27. In der großen Pause halten sich alle Schüler in der Aula und in den unteren Gängen bzw. bei passendem Wetter auch im Schulhof auf.


  28. Das Herumlaufen auf den Gängen hat jederzeit zu unterbleiben.


  29. Das Essen in den Klassen ist verboten. Schulmilchprodukte, Getränke aus dem Automaten und Getränke, die von zuhause mitgebracht werden, dürfen ausschließlich nur in der Pausenhalle getrunken werden. Die leeren Flaschen sind entsprechend zu entsorgen.


  30. In den Klassen

  31. Mobilar und Inventar der Klassen sind stets schonend zu behandeln, auftretende Schäden sind sofort dem Klassenvorstand zu melden.


  32. An Schülertischen und - stühlen dürfen keinerlei Beschriftungen, Zeichnungen oder Einkratzungen (= Beschädigung!) vorgenommen werden. Die Tischladen haben nach Unterrichtsschluss leer zu sein.


  33. Das Mülltrennungsgesetz schreibt vor, dass der in den Schulen anfallende Müll getrennt zu entsorgen ist. Die in den Klassen aufgestellten Müllkübel sind von den Klassenordnern wöchentlich zu entleeren. Papier- und sonstige Abfälle sind immer sofort in den hierfür aufgestellten Abfallbehälter zu geben; der Teppichboden soll immer sauber und frei von Abfällen sein.


  34. Das Bekritzeln der Tafel sowie das Werfen mit Kreide und Schwamm ist verboten.


  35. Am Lehrertisch hat sich niemand ohne ausdrücklichen Auftrag etwas zu schaffen zu machen


  36. Das Sitzen auf den Wandanbaukästen ist nicht erlaubt.


  37. Die Thermostate dürfen nur von den Lehrkräften oder vom Schulwart bedient werden.


  38. Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie das Zu- und Aufziehen der Vorhänge und Rollläden darf ebenfalls nur durch Lehrkräfte oder über Veranlassung einer Lehrkraft geschehen.


  39. Wenn eine Lehrkraft oder eine Inspektionsperson die Klasse betritt, erheben sich die Schüler von ihren Plätzen.


  40. Das Raufen und Laufen in der Klasse ist selbstverständlich verboten.


  41. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu geben. Die Klasse muss in Ordnung verlassen werden. Zur Ordnung einer Klasse gehört auch die gelöschte Tafel.


  42. In anderen Räumlichkeiten

  43. Die sanitären Anlagen sind rein und sauber zu halten. Schäden an Spülungen, Waschanlagen und Türen sind sofort in der Direktion zu melden.


  44. Die sanitären Anlagen sind keine Aufenthaltsräume; unnötiger Aufenthalt dort ist zu vermeiden


  45. Schüler haben grundsätzlich keinen Eintritt ins Konferenzzimmer. Bei notwendigen Vorsprachen ist anzuklopfen und zu warten.


  46. Nach Unterrichtsschluss

  47. Nach Unterrichtsschluss werden die Schüler vom unterrichtenden Lehrer in die Garderoben begleitet. Hier werde die Hausschuhe nun in die Säckchen bzw. Netze gegeben und vorschriftsmäßig aufgehängt.


  48. Fußgänger und Radfahrer haben sich nach Unterrichtsschluss unverzüglich auf den Heimweg zu begeben (VO, § 2, Abs. 5)


  49. Fahrschüler dürfen in der Aula auf ihre Heimfahrtmöglichkeit warten.


  50. Der Nachmittagsunterricht läuft in den von den jeweils unterrichtenden Lehrkräften gegebenen Richtlinien ab. Bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichtes halten sich die Schüler in der Aula auf.


  51. Anlagen vor dem Schulgebäude

  52. Der Schulhof, die Wege, das Wartehäuschen und die Rasenflächen sind sauber zu halten, Papier und sonstige Abfälle in den Abfallbehälter zu geben.


  53. Im Wartebereich der Autobushaltestelle sind Ballspiele jeder Art sowie das Werfen mit Steinen oder Schneebällen jederzeit verboten.


  54. Die zur Fahrt in die Schule benützten Fahrräder werden ordnungsgemäß in der hierfür errichteten Anlage abgestellt. Es hat selbstverständlich niemand die Fahrräder anderer zu benützen oder gar zu beschädigen.


  55. Garderobe

  56. Jedem Schüler wird vom Klassenvorstand ein versperrbarer Spind mit Nummer zugewiesen. Die Jahresmiete für den Spind beträgt S 100,--. Jeder Schüler bekommt einen für seinen Spind passenden Schlüssel, für den er in der Direktion eine Kaution von S 50,-- hinterlegen muss. Bei Verlust des Schlüssels ist für einen neuen Schlüssel wiederum eine Kaution von S 50,-- in der Direktion zu hinterlegen. Die Kaution wird dem Schüler am Ende des Schuljahres nach Rückgabe des Schlüssels zurückerstattet. In der Garderobe dürfen keine Kleidungsstücke oder andere Gegenstände frei herumliegen.


  57. Turnsaalgarderobe

  58. Die Schüler dürfen die Garderobe nur in der Pause und vor ihrem Turnunterricht betreten. Sie haben sich umzuziehen und ihre Kleider ordentlich abzulegen.


  59. Die Wertsachen wie Uhr, Geld, Schmuck etc., werden nach den Anordnungen des Turnlehrers verwahrt.


  60. Das Betreten der Waschräume vor dem Turnunterricht ist nicht gestattet. Das WC darf benützt werden.


  61. Turnsaal

  62. Der Turnsaal darf nur barfuß oder mit entsprechenden Turnschuhen, die gereinigt und nicht abfärbend sein müssen, betreten werden. Das Turnen nur mit Socken ist wegen erhöhter Unfallgefahr verboten.


  63. Kommen Schüler von den Sportplätzen, so sind die Turnschuhe beim Betreten der Schule auszuziehen.


  64. Das Betreten des Turnsaales ist nur in Begleitung eines Lehrers gestattet. Die Türen vor den Garderoben zum Gang und zum Turnsaal haben geschlossen zu bleiben.


  65. Der Turnsaal und alle Geräte sind schonend zu benützen und zu behandeln. Besonders auf den Bodenbelag ist beim Auf- und Abbau der Geräte Acht zu geben.


  66. Das scharfe Schießen mit Bällen gegen die Wände ist untersagt.


  67. Der Weg zum Turnsaal führt durch die Garderoben. Auf peinlichste Sauberkeit im Turnsaal, in den Garderoben und in den Waschanlagen ist zu achten. Die Duschräume dürfen nicht mit schmutzigen Schuhen betreten werden. Sie sollten aber benützt werden. Vorsicht, der nasse Boden ist rutschig.


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